Die Vorteile liegen auf der Hand: eine Erweiterung der Karriereoptionen der Anwälte führt bei der sogenannten Generation Y zu höherer Akzeptanz, denn die Wirtschaftskanzleien sind darauf angewiesen, die besten Talente für sich zu gewinnen – und dazu gehören Frauen ebenso wie Männer. Neben klassischer Teilzeitarbeit ist insbesondere die projektbezogene Teilzeitarbeit interessant. So kann man Anwälten in Teilzeit eine zusätzliche Gestaltungs-möglichkeit verschaffen, die in vielen Fällen helfen kann, z.B. auch Transaktionsmandate in leitender Funktion aktiv mit zu steuern. Dieses Teilzeitmodell sieht vor, dass die Anwälte in laufender Transaktion mehr arbeiten und die zusätzliche Zeit nach Abschluss des Projekts oder in einer ruhigeren Phase ausgleichen.
Die Erfahrung zeigt, dass Teilzeitmodelle mit ca. 50 % der Arbeitszeit sinnvoll sein können. Allerdings ist fraglich, welche Arbeitszeit zu Grunde gelegt wird: die im Normalbetrieb vorgesehen 40 Stunden Woche oder die in Großkanzleien häufig praktizierten 60 -80 Stunden pro Woche. Sollte letzteres der Fall sein, wäre die Teilzeit wieder die Normalzeit und der angestrebten „Work-Life-Balance“ wäre nicht gedient.
